Am 14. September 2025 finden in Düsseldorf die Integrationsratswahlen statt – und dafür brauchen wir dich! Interessierte können sich unkompliziert online anmelden unter: www.duesseldorf.de/anmeldung-wahlhelfende
Für die Mitarbeit in einem Wahlvorstand kommen alle Personen infrage, die zur Wahl des Integrationsrates wahlberechtigt sind. Dazu zählen Personen, die
- nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
- die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben oder
- die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der aktuell geltenden Fassung erworben haben.
Darüber hinaus müssen sie am Wahltag
- mindestens 16 Jahre alt sein,
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
- mindestens seit dem 29. August 2025 in Düsseldorf ihre Hauptwohnung haben.
Wichtig: Personen, die selbst zur Integrationsratswahl kandidieren, dürfen nicht als Wahlhelferin/ Wahlhelfer bei der Integrationsratswahl tätig werden (vgl. § 2 Absatz 7 KWahlG NRW)
Die ehrenamtliche Tätigkeit wird mit einem Erfrischungsgeld vergütet. Die Höhe richtet sich nach der jeweiligen Funktion im Wahlvorstand.
Auf Wunsch bieten wir eine umfassende Schulung an, die gezielt auf die Aufgaben und Abläufe am Wahltag vorbereitet.