Integrationsratswahl 2025

Rathaus Düsseldorf

Am Sonntag, dem 14. September 2025 sind die wahlberechtigten Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, an der Wahl des Integrationsrates teilzunehmen.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Düsseldorferinnen und Düsseldorfer, die am Wahltag

  • nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind,
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben oder
  • die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der aktuell geltenden Fassung erworben haben.

Darüber hinaus müssen sie am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sein,
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
  • mindestens seit dem 29. August 2025 in Düsseldorf ihre Hauptwohnung haben.

Nicht wahlberechtigt sind Ausländerinnen bzw. Ausländer

  • auf die das Aufenthaltsgesetz in der aktuell geltenden Fassung nach seinem § 1 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 keine Anwendung findet oder
  • die Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber sind.

Auch geduldete Ausländerinnen bzw. Ausländer besitzen keinen Aufenthaltstitel nach § 4 Aufenthaltsgesetz, sind grundsätzlich ausreisepflichtig und daher nicht wahlberechtigt.

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten automatisch in der Zeit vom 4. bis spätestens 24. August 2025 zugestellt. Sind Sie wahlberechtigt und haben keine Wahlbenachrichtigung im obigen Zeitraum erhalten, melden Sie sich bitte umgehend – gerne telefonisch (Hotline: 0211 8993368) – beim Amt für Statistik und Wahlen.

In der Wahlbenachrichtigung finden Sie unter anderem die Anschrift Ihres Wahlraums, in dem Sie am Wahlsonntag Ihre Stimme abgeben können.
Eine Stimmabgabe ist am Wahlsonntag nicht im Amt für Statistik und Wahlen möglich!

Briefwahl

Wer am 14. September 2025 nicht persönlich in seinen Wahlraum gehen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Brief abzugeben.
Jede wahlberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.

Wenn Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen möchten, um Ihre Wahl in den eigenen vier Wänden oder in einem beliebigen Wahlraum/Stimmbezirk in Düsseldorf durchzuführen, können Sie unser Online-Formular nutzen, welches Ihnen voraussichtlich ab dem 4. August zur Verfügung steht.
Hierfür benötigen Sie keine Wahlbenachrichtigung.

Selbstverständlich können Sie uns Ihren Antrag auch in jeder anderen Schriftform (zum Beispiel ausgefüllte Rückseite der Wahlbenachrichtigung, formlos per E-Mail (briefwahl@duesseldorf.de), Fax oder Brief) zusenden.
Eine telefonische Antragstellung ist allerdings nicht möglich.
Der persönlich zu stellende Antrag muss den Familiennamen und die Vornamen, die Straße und Hausnummer, die Postleitzahl des Hauptwohnsitzes in Düsseldorf und das Geburtsdatum enthalten.
Zusätzlich kann eine alternative Versandadresse angegeben werden.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss darüber hinaus die Berechtigung dazu durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen.

Briefwahlanträge als Sammelantrag in Listenform für mehrere Wahlberechtigte, die nicht einem gemeinsamen Haushalt angehören, und die Angabe einer Sammelanschrift als alternative Versandadresse sind nicht erlaubt.

Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 12. September 2025, 15 Uhr, beantragt werden. Bitte beachten Sie die mehrtägigen Postlaufzeiten, auf die das Amt für Statistik und Wahlen keinen Einfluss hat.
Eine Zustellung bis zum nächsten Tag ist nicht sichergestellt!

Nach oben scrollen