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Integrationsratswahlen in Düsseldorf

14. September 2025 /8:00 - 16:00
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Am Sonntag, 14. September 2025, sind wahlberechtigte Düsseldorfer:innen aufgerufen, den Integrationsrat der Landeshauptstadt Düsseldorf zu wählen. Die Wahl bietet Migrant:innen die Möglichkeit, ihre Interessen auf kommunaler Ebene aktiv mitzugestalten.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind Personen, die:

  • nicht Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind,
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • durch Einbürgerung Deutsche geworden sind oder
  • gemäß § 4 Abs. 3 StAG die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben.

Zusätzlich gilt:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Aufenthalt in Deutschland: mindestens 1 Jahr
  • Hauptwohnsitz in Düsseldorf: mindestens seit dem 29. August 2025

Nicht wahlberechtigt sind z. B. Asylbewerber:innen und geduldete Personen ohne Aufenthaltstitel.

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen werden vom 4. bis spätestens 24. August 2025 verschickt. Wer keine erhält, sollte sich beim Amt für Statistik und Wahlen melden (Hotline: 0211 8993368).

Briefwahl

Wer am Wahltag nicht persönlich wählen kann, kann die Briefwahl nutzen. Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann ab dem 4. August 2025 beantragt werden – online oder schriftlich (z. B. per E-Mail an briefwahl@duesseldorf.de).

Letzter Termin für die Beantragung: Freitag, 12. September 2025, 15:00 Uhr
Wichtig: Der Wahlbrief muss spätestens am 14. September 2025 um 16:00 Uhr beim Amt für Statistik und Wahlen eingegangen sein.

Weitere Hinweise zur Briefwahl finden Sie auf der städtischen Website.

Details

Datum:
14. September 2025
Zeit:
8:00 - 16:00
Veranstaltung-Tags:
,

Veranstaltungsort

Düsseldorf
NRW Germany
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